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Die Initiative GRIPS GmbH
wünscht einen guten
Start in die Saison!
Der Startschuss ist gefallen!
Der Sachkundenachweis im Pflanzenschutz ist in aller Munde!
Seit dem 26. November 2015 gilt nur noch der bundeseinheitliche Sachkundenachweis im Checkkartenformat.
Ohne diese Karte ist die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz und der Vertrieb und Handel von Pflanzenschutzmitteln zu beruflichen Zwecken nicht mehr erlaubt!
Die PflSchSachkV vom 6. Juli 2013 sieht außerdem vor, dass
jeweils innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine verpflichtende Fortbildung
zur Aufrechterhaltung des Sachkundenachweises besucht werden muss. Solche Veranstaltungen bieten die Pflanzenschutzdienste der Länder und externe Anbieter wie wir, die
UNSER ANGEBOT:
DIE FORTBILDUNG FÜR ALLE BERUFSGRUPPEN!
Initiative GRIPS GRundlagen + Innovation PflanzenSchutz GmbH
Händler
Berater
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Örtlich flexibel!
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